Wir sind registrierter Aussteller für Gebäude-Energiepässe
Seit Januar 2006 muss für jedes Gebäude ein Energiepass erstellt werden, wenn ein Mieter-oder ein Eigentümerwechsel stattfindet. Das Alter des Gebäudes ist unerheblich.
Seit dem 4. Januar 2006 darf keine Wohnung und kein Haus ohne gültigen Energiepass verkauft oder vermietet werden.
Wir sind in der Lage, den Energiepass für Gebäude im Bestand auszustellen.
Fragen Sie uns bitte nach unseren Konditionen.